Allgemeine Geschäftsbedingungen der relexa hotel GmbH

  1. Allgemeines

    1.1.  Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast (nachfolgend Gast genannt) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der relexa hotel GmbH (nachfolgend Hotel genannt).
    1.2.  Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende und entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  2. Vertragsabschluss
    2.1
    .  Der Vertrag kommt zustande, in dem das Hotel den Antrag des Gastes annimmt. Dem Hotel steht es frei, die Buchung des Gastes in Textform zu bestätigen
     
  3. Zimmernutzung
    3.1
    .  Die zur Verfügung gestellten Zimmer sind ausschließlich für Beherbergungszwecke bestimmt.
    3.2.  Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
    3.3.  Auf die Benutzung bestimmter Zimmer hat der Gast keinen Anspruch, sofern nicht gesondert vereinbart. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, so wird  dem Gast ein gleichwertiges Zimmer im eigenen Hause oder in einem nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie  zur  Verfügung gestellt. Wird das Angebot eines Ersatzzimmers vom Gast abgelehnt, so werdenbereits vom Gast erbrachte Leistungen durch das Hotel unverzüglich zurück erstattet
     
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    4.1
    .  Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des  Vertragsabschlusses. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer und lokaler Abgaben.Kommunale Abgaben, die der Gast nach dem jeweiligen Kommunalrecht selbst schuldet, sind in den Preisen nicht enthalten und vom Gast und dessen Mitreisenden zusätzlich vor Ort im Hotel nach den örtlichen Tarifen zu entrichten.
    4.2.  Der Reisepreis ist unbeschadet der nachfolgenden Ziffern 4.4-4.6 mit Erbringung der Leistung spätestens am Abreisetag fällig und zu zahlen. Der Gast kann den Rechnungsbetrag vor Ort im Hotel begleichen.
    4.3.  Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung  ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt,  Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem  jeweils geltenden Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8 Prozentpunkten  über dem jeweils geltenden Basiszinssatz  zu verlangen.
    4.4.  Das Hotel ist berechtigt, vor Ort vom Gast eine angemessene Vorauszahlung bis zu 90% der vereinbarten Vergütung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder Anzahlung bis zu 90% der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Fälligkeit werden im Vertrag in Textform vereinbart. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
    4.5.  Bei Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Ziff. 4.4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu erlangen.
    4.6.  Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung bis zu 90% der vereinbarten Vergütung  oder Sicherheitsleistung  im Sinne vorstehender Nr. 4.4 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziff.4.4. und 4.5. geleistet wurde.
     
  5. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) oder Nichtanreise (No Show)
    5.1.
      Storniert der Gast die Reise oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist das Hotel berechtigt, das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben.
    5.2.  Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Die Kostenfreiheit des Rücktrittsrechts des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten  Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt. Ab diesem Zeitpunkt steht dem Gast nur noch ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu.
    5.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast.
    5.4. Für nicht in Anspruch genommene Zimmer, die das Hotel anderweitig vergeben konnte, rechnet das Hotel dem Gast die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen.
    5.5.  Wird das Zimmer nicht anderweitig vermietet, so hat das Hotel die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Diese berechnet sich aus der vertraglich vereinbarten Vergütung abzüglich pauschalierter Aufwendungen. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet folgende Pauschalen zu zahlen:
        5.5.1. bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück: 90% des vertraglich vereinbarten Preises
        5.5.2.  bei Halbpension: 70% und
        5.5.3.  bei Vollpension: 60%

    5.6.  Der Abzug ersparter Aufwendungen ist bei den obigen  Regelungen berücksichtigt. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der in Ziff. 5.4. und Ziff. 5.5. genannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.

    5.7.  Auf Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfehlend hingewiesen.
     
  6. Rücktritt des Hotels
    6.1
    .  Das Hotel ist bei sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
        6.1.1.  eine vereinbarte und fällige Leistung des Gastes auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erbracht wird;
        6.1.2.  Zimmer absichtlich unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen in der Person des Kunden gebucht werden und dem Hotel durch dieses Verhalten ein materieller Schaden entstanden ist.

    6.2.  Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.
     
  7. Haftung
    7.1
    .  Die Haftung des Hotels richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die  die §§ 701 ff. BGB.
    7.2.  Der Gast ist im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht gehalten, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
     
  8. Schlussbestimmungen
    8.1
    .  Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Hotel und Gast sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht  Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    8.2.  Die Bestimmungen aus Ziff.  8.1. lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Gast einen Vertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Gastes zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Gast die zum Abschluss des Vertrages erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
    8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden.